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Gibt es inzwischen eine gesetzliche Regelung, wonach Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten geregelt sind?
Der EuGH hat in Sachen Urlaub bei Langzeiterkrankten eine Rolle rückwärts vollzogen. Die noch offenen Urlaubstage summieren sich nicht mehr grenzenlos auf, sondern können nach 15 Monaten verfallen. Betonung auf "können"! Wie sieht dies in der Praxis aus, wer kann hier rechtlich Stellung nehmen? |
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