#1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 11:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 4
Standard Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankten

Gibt es inzwischen eine gesetzliche Regelung, wonach Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten geregelt sind?
Der EuGH hat in Sachen Urlaub bei Langzeiterkrankten eine Rolle rückwärts vollzogen. Die noch offenen Urlaubstage summieren sich nicht mehr grenzenlos auf, sondern können nach 15 Monaten verfallen. Betonung auf "können"! Wie sieht dies in der Praxis aus, wer kann hier rechtlich Stellung nehmen?
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an