#1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 11:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 7
Standard Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe

Dem Arbeitszeitgesetz und meinem Tarifvertrag kann ich entnehmen, daß grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe durch Vereinbarung um bis zu 6 Stunden zu verlegen.

Mein Arbeitgeber (Metall- und Elektroindustrie) verlegt die Feiertagsruhe um 6 Stunden nach vorne. Der Feiertag beginnt seiner Ansicht nach also erst um 6.00 Uhr morgens und es wird kein Feiertagszuschlag für die Nachtschicht gezahlt, die in den Feiertag hinein arbeitet. Eine schriftliche (Betriebs-)Vereinbarung besteht nicht.

Sonntagszuschlag für die geleistete Arbeit am Montag von 0.00 bis 6.00 Uhr wird ebenfalls nicht gezahlt.

Meiner Meinung nach kann diese Verlegung nur einheitlich für die Sonn- UND Feiertagsruhe getätigt werden. Ansonsten müßte doch geregelt sein, welcher Tag 18, 24 bzw. 30 Stunden hat.

Ist es zulässig, die Sonn- und Feiertagsruhe je nach Bedarf täglich zu verlegen?
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
feiertagsarbeit, feiertagsruhe, feiertagszuschlag

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an