Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe
Dem Arbeitszeitgesetz und meinem Tarifvertrag kann ich entnehmen, daß grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe durch Vereinbarung um bis zu 6 Stunden zu verlegen.
Mein Arbeitgeber (Metall- und Elektroindustrie) verlegt die Feiertagsruhe um 6 Stunden nach vorne. Der Feiertag beginnt seiner Ansicht nach also erst um 6.00 Uhr morgens und es wird kein Feiertagszuschlag für die Nachtschicht gezahlt, die in den Feiertag hinein arbeitet. Eine schriftliche (Betriebs-)Vereinbarung besteht nicht.
Sonntagszuschlag für die geleistete Arbeit am Montag von 0.00 bis 6.00 Uhr wird ebenfalls nicht gezahlt.
Meiner Meinung nach kann diese Verlegung nur einheitlich für die Sonn- UND Feiertagsruhe getätigt werden. Ansonsten müßte doch geregelt sein, welcher Tag 18, 24 bzw. 30 Stunden hat.
Ist es zulässig, die Sonn- und Feiertagsruhe je nach Bedarf täglich zu verlegen?
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