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Hallo!
bin ganz neu hier und hab auch gleich 'ne Frage: wir erwarten im Februar Nachwuchs und meine Freundin darf von ihrem Frauenarzt aus nicht mehr Arbeiten und hat eine Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung erhalten (sie hat über eine zeitarbeitsfirma gearbeitet). Meines Wissens nach wird die Lohnfortzahlung dann wie folgt gehandhabt: Der AG zahlt einen Teil und die KK steuert den Teil bei, der zum erreichen des normalen Lohns fehlt. Nun hat ihr AG aber vergessen, diese Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung bei der KK (ist die TK) abzugeben und sie hat nun eigentlich jetzt 5 monate zu wenig Geld erhalten (hat ihr die Zeitarbeit sogar selbst gesagt). Stimmt das soweit? Ist da nicht der AG dazu verpflichtet, das so nicht erhaltene Geld auszuzahlen oder ist in diesem Fall die KK in der pflicht oder besteht gar kein Anspruch? Ich hoff ich konnts einigermaßen verständlich rüber bringen und freue mich auf Antworten. LG |
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