Wir sind als Dienstleister bei einem Autohersteller lokal im Werk angesiedelt (Gelände gehört mittlerweile einem externen Investor)und haben 2006 per Teilbetriebsübergang Abteilungen und deren Mitarbeiter des Autoherstellers übernommen. Es gelten Vereinbarungen dass die transferierten Mitarbeiter von dem BR des Autoherstellers mit "betreut" werden.
Mittlerweile haben wir am Standort weitere Abteilugen begründet, die zu fast 100 % aus neuen- nichttransferierten Mitarbeitern (Arbeitsverträge mit unserer Company) bestehen, die also sachlich nichts mit dem Autohersteller zu tun haben.
Nun meine Frage:
Gibt es hier eine Rechtsgrundlage, dass auch hier der BR des Autoherstellers zuständig ist?
Freue mich auf spannende Antworten
