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Die vorherigen befr. Verträge bzw. Verlängerungen werden dabei vom Gericht schon berücksichtig.
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Damit wäre ich ja aus dem Schneider und könnte weiter befristete Verträge unterschreiben ohne klagen zu müssen oder den AG aufzuklären. Klage wäre erst dann nötig, wenn kein neuer befristeter Vertrag mehr angeboten wird.
Und beim Suchen im Internet habe ich gerade noch gefunden, dass befristete Arbeitverträge der Schriftform entsprechen müssen. Der GmbH Geschäftsführer sitzt in USA und die befristeten Verträge sind, bis auf einen, per gescannten PDF-Files geschlossen worden. Sowas erfüllt meines Wissens nach nicht die Schriftform.
Interessant wäre auch zu wissen, ob die 8 Jahre der Festanstellung noch als Betriebszugehörigkeit gewertet werden.