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Bmenn,
das ArbZG legt Mindestzeiten fest. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus per Direktionsrecht eine höhere Pausenzeit festlegen, müsste dann aber dafür sorgen, dass ihr diese ungestört verbringen könnt. LG Lotte
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Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben ![]() Josef Joffe |
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