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Hallo,
krankheitsbedingt konnte nicht der volle Urlaub im Urlaubsjahr genommen werden. Wird der "alte" Urlaub genau so beantragt (im Übertragungszeitraum bis 31.3.) wie normaler Urlaub, also der Arbeitnehmer nennt seinen Wunschzeitraum und der Arbeitgeber kann wegen betrieblichen Gründen ablehnen, oder wird der "alte" Urlaub vom Arbeitgeber festgelegt und der Arbeitnehmer muss diesen in dem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitraum in Anspruch nehmen? LG |
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