AW: Minusstunden vorm Mu-Schutz - Urlaub opfern?
Wenn es ein Stundenkonto gibt, wird da wohl auch geregelt sein, wie die Arbeitszeit zu erfassen ist und in welchem Umfang ein Gleiten möglich ist.
Richtig ist jedenfalls, dass der AG für die vorgesehene Arbeitszeit auch ein Arbeiten ermöglichen muss. Von daher wäre wichtig, zu wissen, wie die Arbeitszeit in deinem Fall ermittelt/gebucht wurde. Wenn du von dir aus an vielen Tagen weniger Arbeitszeit gebucht hast, dürfte kein Annahmeverzug des AG mehr vorliegen.
Ohne die genauen betrieblichen Regelungen zur Arbeitszeit zu kennen, ist alles weitere Spekulation
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Die Herrschenden müssen bewacht werden, nicht die Beherrschten
Friedrich Dürrenmatt
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