Hallo,
wie wäre folgender Fall theoretisch zu beurteilen:
Es werden für die Arbeitnehmer Arbeitszeitkonten geführt, die Abrechnung erfolgt über das Jahr mit dem verstetigten Arbeitslohn im Baunebengewerbe, d.h. im Jahr werden alle Stunden über 169h/Monat ins Arbeitszeitkonto eingestellt und die Stunden werden in den Zeiten mit Saisonkurzarbeitergeld wieder aufgelöst.
Jetzt soll es per 01.01.12 eine Lohnerhöhung für die Arbeitnehmer geben. Wie werden in dem Fall die Stunden auf den Arbeitszeitkonten behandelt, welche im Januar/Februar noch ausgezahlt werden? Mit dem alten Stundenlohn oder mit dem neuen Lohn nach der Erhöhung?? Eigentlich wurden die Stunden ja mit altem Stundenlohn erarbeitet?
Ich kann dazu irgendwie nichts schriftlich finden, fällt aber vermutlich unter die Kategorie "ist doch logisch", oder?
Vielen Dank!