AW: Nutzung meiner Kontakte bei neuem Arbeitgeber
Schön formuliert, lieber sueton :-) Ja, so ähnlich fiel die Anwalt unseres Firmenanwalts auch aus, nachdem meiner Chefin vorgestern über das Auftreten meines ex-AG ein wenig der Kragen geplatzt ist - hier mal ein kleines Zitat aus der RA-Mail: "Das folgende darf er nicht, jedenfalls sollte er sich dabei nicht erwischen lassen:
- - Verstoß gegen das etwaige arbeitsvertragliche Verschwiegenheitsgebot (keine Interna von AG A Ihnen oder Kunden mitteilen)
- - Verrat von Geschäftsgeheimnissen (dazu zählen aber Kundendaten nur wenn sie bei AG A auch als Geheimnis behandelt wurden, d.h. nicht allen Mitarbeitern zugänglich waren. Ich bezweifele, daß es so war).
Er darf
- - Kunden des ehemaligen Arbeitgebers abwerben (Einschränkung: er darf Kunden nicht zum Vertragsbruch verleiten, Geschäftsgeheimnisse wie Kalkulationsinterna verraten oder sehr aufdringlich kontaktieren).
- - Kundendaten verwenden die er im Gedächtnis hat (also zB sich eine Liste der Kunden aus dem Kopf aufschreiben und sich dann die Ansprechpartner im Internet oder auch aus dem Gedächtnis zusammenschreiben)
Das allerdings gilt vorrangig für "meine" Branche und Anforderungen ;-)
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