Nein das ist natürlich Quatsch.
Dem AN stehen in dem Beispiel 412,15 € zu. Die Berechnungsgrundlage wurde ja korrekt von dir genannt (Durchschnitt der letzten 13 Wochen).
Ansonsten sind die AG dann manchmal so schlau und sage im Gesetz steht doch aber "ohne die Überstunden". Nur sind die Mehrarbeitsstunden die die Kollegen hier leisten eindeutig keine Überstunden weil im Rahmen einer vollarbeitsstelle also im Rahmen 20-40 h pro Woche.
Überstunden sind nur Zeiten die über die regelmäßige Vollzeitarbeitszeit hinaus gehen und auch unregelmäßig auftreten.
Wenn also jemand immer 45 h/Woche arbeitet ist sein Urlaubsentgelt natürlich auch nach 45h zu berechnen, obwohl im Vertrag vielleicht nur 35h stehen.
Nur wenn man mal ausnahmsweise in einer Woche 5 Überstunden macht und sonst nicht, sind die nicht mit anzurechnen.