#1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 09:41
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Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 33
Standard Pausenzeiten werden rückwirkend verbucht

Das eine oder andere Forum gab Hinweise darauf, aber nichts handfestes.

Ich habe die Tage ein Gespräch mit dem Personalchef und Personalrat wegen einer anderen Geschichte. Wollte jedoch gerne mal Gewissheit wegen der Pausen schaffen.

Vorweg mal die Rechtsgrundlage:
Zitat:
Arbeitszeitgesetz
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.



bis 06:00:00 Std = keine Pause
bis 09:00:00 Std = 30 Minuten Pause
ab 09:00:01 Std = + 15 Minuten = 45 Minuten Pause

Problem:
Bei einer Arbeitszeit von bspw. 06:03 Std würden 30 Minuten Pause berechnet werden. Bei einer Arbeitszeit von 09:05 Std (30 Minuten-Pause wurde schon berechnet) kämen nochmal 15 Minuten Pause drauf.
Was daran stört: es wird rückwirkend berechnet. Also bei einem Arbeitstag von 06:03 Std hat man laut Zeiterfassungssystem nur 05:33 Std gearbeitet statt 06:00 Std und 3 Minuten verschenkter Zeit.
Ebenso bei 9 Stunden. Man hat noch jemanden am Telefon und macht 5 Minuten länger als 9 Stunden netto (09:30 Std brutto) und es wird einem eine Pause statt nach der Zeit von 9 Stunden einfach rückwirkend eine viertel Stunde abgezogen...

Im Gesetz steht, dass die Arbeitszeit durch die Pausen zu unterbrechen ist. Wurde sie ja aber nicht. Wenn man also bei gearbeiteten 9 Stunden einen Schnitt für die nächsten 15 Minuten machen würde, wäre es ja kein Problem, aber rückwirkend?!
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