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Hallo,RM
bei Streitigkeiten zwischen AG und Azubi ist das Arbeitsgericht zuständig. Dem Arbeitsgerichtsverfahren ist aber ein besonderes Schlichtungsverfahren vor einem Ausschuss der Handwerksinnung bzw. IHK vorgeschaltet und dem AG und AN-Vertreter in gleicher Anzahl angehören.Um auf die Pausen zu kommen schau mal ins Arbeitszeitgesetz. GRuß FS
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In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter! |
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