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Vertrauen Sie mir, ich bin Arzt Zum Arzt zu gehen, ist Vertrauenssache. Darum hat man das Recht auf freie Arztwahl. Dass auch Arbeitsgericht (Aktenzeichen 7 Ca 1549/11).Arbeitnehmer sich ihren Arzt selbst aussuchen dürfen, hat das Arbeitsgericht Frankfurt klargestellt. Es war ausgerechnet eine Anwaltskanzlei, die auf eine verwegene Idee kam und sie gleich per Arbeitsvertrag verankerte: Eine Rechtsanwaltsgehilfin sollte im Krankheitsfall zur Untersuchung bei einem bestimmten Arzt verpflichtet werden - und den auch noch von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Andernfalls sollte es keinen Lohn während der Krankschreibung geben. Einen Arzt nicht des eigenen Vertrauens, dazu generelle Einsicht in die Krankenakte: Das ging den Frankfurter Richtern deutlich zu weit, sie machten der Anwaltskanzlei einen Strich durch die Rechnung. Der Arbeitgeber dürfe nur dann einen bestimmten Arzt vorschreiben, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bestünden. Dann könne der Medizinische Dienst der Krankenkasse eingeschaltet werden. Auf keinen Fall aber dürfe das Recht auf freie Arztwahl bereits im Arbeitsvertrag eingeschränkt werden. Zudem sei die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, so das
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Moin, Moin, BIG Ein Mensch steht niemals so aufrecht wie in dem Moment, in dem er einem anderen hilft. Mahatma Gandhi |
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