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Alt 09.01.2012, 16:30
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Frage Willkürliche Arbeitszeitregelung

Hallo zusammen!

Ich hätte da gern mal eine unverb. Auskunft


Zum einen gibt es den Arbeitgeber -AG-,
welcher den Arbeitnehmer -AN- in Firma -X- beschäftigt.

Der -AN- befindet sich seit 2,5 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei -X-.

-AN- kommt seit aufnahme der Tätigkeit jeden Morgen mit dem Zug zur Arbeit.
Hier kurz ein paar fiktive Zahlen zur veranschaulichung:

Eintreffen der Bahn am Zielort: 07:00 Uhr
Aufnahme der Tätigkeit: 07:05 Uhr
Pause 30 Min.
Ende der Tätigkeit: 15:55 Uhr
Abfahrt der Bahn: 16:00 Uhr

Angenommen der -AN- hätte sich über die Feiertage mit seinem -AG- ein wenig verkracht, Urlaubsansprüche etc.

Abgesprochener Urlaubszeitraum 22.12. bis 06.01.


Jetzt kommt der -AN- nach seinem Urlaub wieder in den Betrieb...

Prompt kommt der -AG- mit einer Abmahnung um die Ecke.
Angeblich hätte der -AN- zum 02.01. seine Tätigkeit wieder aufnehmen sollen.
Prinzipiell bestanden aber bis 04.01. alte Urlaubstage des Vorjahres.
Jetzt versucht der -AG- dem -AN- einen rein zu drücken.


Es bestünden jetzt neue Arbeitszeiten!!!:

07:30 bis 16:30 Uhr.
Es sei noch erwähnt, dass die tägliche halbe ÜSt. auf Raucherpausen abgewälzt werden.

Das Problem nun:
Aufgrund der Bahn-Zeiten wäre der -AN- genötigt morgens 25 min. Däumchen zu drehen und Nachmittags 50 min., da der nächste Zug erst um 17:20Uhr verkehrt.

Wie gesagt, seit 2,5 Jahren war alles OK!

Muß sich der -AN- solch Willkür gefallen lassen?

Es besteht keinerlei Interesse der Firma oder eines einzelnen,
einfach nur dummf**kerei des -AG-!

Darf der das???
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Stichworte
arbeitszeitregelung, willkür

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