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Alt 09.01.2012, 11:23
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Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 56
Standard Urlaubsregelung

Hallo,

folgende Situation: in einer Abteilung arbeiten drei Personen. Person A, B und C.

Person B hat im letzten Spätsommer angefragt, ob er im Juli 2012 drei Wochen Urlaub machen könne (ihr Ehemann kann nur dann, daher die frühe Anfrage). Kollegen waren einverstanden, durch den Chef wurde mündlich zugesichert, dass das gehen wird. Jedoch wurde auf den Jahreswechsel verwiesen und darauf, dass dann erst die Urlaubspläne erstellt und die Urlaube genehmigt würden.

Nun wollte Person B seinen Urlaub beantragen und erfuhr, dass dies nicht so einfach gehen würde, da die Ehefrau von Person A dann ein Kind erwarten würde und Person A in Erziehungszeit gehen wolle. Da die Abteilung nicht alleine besetzt sein dürfe (dies kam zwar schon vor, aber jetzt solle das nicht so sein), dürfe Person B nun doch keinen Urlaub nehmen.

Eine endgültige Lösung sei aber noch nicht gefunden, es müsse noch diskutiert werden.

Hat Person B eine Chance darauf seinen Urlaub im gewünschten Zeitraum zu nehmen?

Gruß
Hope
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