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Hallo Liebes-Forum,
ich kämpfe seid fast 3 Jahren (05/2009) um eine Neubewertung meines Arbeitsgebietes und um dementsprechende Höhergruppierung von E5, Stufe 2 nach ??? Ich habe die Neubewertung meiner Stelle schriftlich im Mai 2009 bei meinen Chef beantragt! Vor ca. 10 Monaten hat es mein Chef nun endlich auch geschafft, die Stellenbeschreibung und sämtliche notwendigen Unterlagen fertigzustellen und zur Bearbeitung in die Personalstelle zu geben (Personalstellenleitung hat es zur Bearbeitung erhalten). Diese hat bis dato jedoch diesbezüglich keinen Handschlag getan. Jetzt habe ich zwei Fragen: 1. Wie lange besteht der Anspruch auf Nachzahlung? Ich habe gelesen, dass es auf das Datum der schriftlichen Antragstellung/Geltendmachung abhängig ist. Und das wäre bei mir der Monat Mai 2009. Zum anderen habe ich was von einer Ausschlußfrist von 6 Monate gelesen, wonach mir nur eine Rückzahlung von 6 Monaten zusteht auch wenn ich die Tätigkeiten schon drei Jahre mache. Hat jemand eine Idee, was bei mir zutreffen könnte? 2. Ich bin mittlerweile schon fast soweit, meinen Arbeitgeber zu verklagen, muss jedoch noch bis März 2012 warten, bis meine Rechtschutzversicherung greift! Ich habe dann vor, eine Feststellungsklar vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Bei einer zweiten Klage bin ich mir nicht so sicher, ob das geht. Nämlich eine Untätigkeitsklage gegen die Personalstellenleitung die das ganze einfach aussitzt. Auch schriftliche Fristsetzungen durch die Geschäftsleitung wird ignoriert. Kann ich so eine Untätigkeitsklage gegen die Personalleitung einreichen? Vielen Dank im Voraus für alle Tipps und Infos? MFG Tobias |
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