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Alt 07.01.2012, 13:10
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Beiträge: 6
Standard Minusstunden

Folgende Situation:
Ich arbeitete seit 25 Jahren in einer Buchbinderei im Drei bzw.Zweischichtdienst.
Ende August 2010 wurde ich betriebsbedingt gekündigt,ich habe geklagt.
Es gab eine Abfindung.
Ich war dann über acht Wochen Krankgeschrieben und bezog Krankengeld.
Mein Arbeitgeber zog mir dann die "ausstehenden Minusstunden " von der Abfindung ab.

Die so entstandenen Minusstunden kamen nur aufgrund von Arbeitsmangel zustande.
Wenig arbeit-nach Hause geschickt,oder man wurde kurzfristig angerufen das man wegen Arbeitsmangels zuhause bleiben kann.
2009 meldete mein AG Kurzarbeit an.Es gab Monate in dehnen er nicht die vorgegebenen Mindeststd. erreichte um beim Arbeitamt ......einzureichen,
so wurden diese Std dann den Mitarbeitern aufs Minuskonto geschrieben.

In einer Betriebsvereinbarung von 2005 steht :
Zitat:
Über eine flexible Arbeitszeit,die auftragsbezogen geplant wird (geplant vom Abteilungsleiter),kann jeder Mitarbeiter sein Stundenkonto 60 Stunden unterschreiten
oder 120 Stunden überschreiten.Diese Stunden gelten als flexible Arbeitszeit und werden nicht als Überstundne verrechnet.
Stunden die diese 120 Vorholstd überschreiten,werden als Überstunden ausbezahlt.....usw,usf.
Mein Anwalt besteht darauf das mein Arbeitgeber aufgrund dieser Vereinbarung im Recht ist und mir die Stunden abziehen kann.
Auch nach mehrmaligen Hinweisen auf verschiedene Gerichtsurteile und der Gesetze,läßt er sich nicht überzeugen.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
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