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Zitat von Knirps
Mein Arbeitgeber zog mir dann die "ausstehenden Minusstunden " von der Abfindung ab.
Die so entstandenen Minusstunden kamen nur aufgrund von Arbeitsmangel zustande.
Wenig arbeit-nach Hause geschickt,oder man wurde kurzfristig angerufen das man wegen Arbeitsmangels zuhause bleiben kann.
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In einer Betriebsvereinbarung von 2005 steht:Über eine flexible Arbeitszeit,die auftragsbezogen geplant wird (geplant vom Abteilungsleiter),kann jeder Mitarbeiter sein Stundenkonto 60 Stunden unterschreiten[/quote]Mein Anwalt besteht darauf das mein Arbeitgeber aufgrund dieser Vereinbarung im Recht ist und mir die Stunden abziehen kann.
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Spannend, Annahmeverzug oder nicht? Oder doch, weil Unterschreitung nicht geplant war?