#1 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 12:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 1
Böse Berufsschulzeit = Ausbildungszeit?

Hallo, ich hoffe, hier im Forum Lösungen für mein Problem zu finden.
Folgende Situation:
- volljährig, weiblich
- Ausbildung begonnen 01.08.2011 im landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachsen
- Ausbildungsvertrag: 40 Std. wöchentl. Ausbildungszeit
- Betrieb nicht tarifl. gebunden - soviel wie ich weiß
- tatsächl. Arbeitszeit tägl. Mo, Mi, Do, Fr. 9,5 Std (07.00 - 18.00 Uhr abzgl. 1,5 Std. Mittagspause), Sa. und So alle 14 Tage 07.00 - 12.30 und 15.00 - 18.00 Uhr, Di. Berufsschule
- Arbeitszeit ohne Berufsschule: mind. 46,5 Std, alle 14 Tage: mind. 55 Std. - öfter auch mehr!
- Berufsschule Unterricht von 08.00 - 15.00 Uhr, Hin- und Rückfahrt gesamt 1,5 Stunden (7 Std bzw. mit Fahrzeit 8,5 Std)
- Arbeitsrhythmus: 12,5 Tage durcharbeiten (incl. Berufsschultag), dann 1,5 Tage frei
- Überstunden sind bislang nicht bezahlt worden
- Betrieb verlangt, nach der Berufsschule noch zu arbeiten, da Arbeitstag bis 18.00 Uhr geht. Allerdings konnte ich das bislang verhindern.
- Bislang über 300 Überstunden nach meinen Aufzeichnungen.


Ich weiß, dass der Betrieb gegen das Arbeitszeitgesetz (max. 8 Std. tägl, in Ausnahmen bis zu 10 STd. tägl., kein Ersatzruhetag trotz Sonn- und Feiertagsarbeit) verstößt. Nun ist es nicht einfach, als "frischer" Azubi gegen alle gängigen Vorgaben des Betriebs anzukommen. Man macht ja erst einmal, was einem gesagt wird, vor allem in der Probezeit (ist jetzt abgelaufen).Au0erdem arbeiten ja auch alle - auch andere Azubis - dort so.
Ich habe den Betrieb schriftlich aufgefordert, sich an die gesetzliche Vorgabe der Arbeitszeit zu halten und Überstunden abzugelten. Bislang habe ich allerdings noch keine Antwort erhalten, ist ja auch erst eine Woche her.

Wie sieht es aber mit der Anrechung der Berufsschulzeit aus? Ich habe gelesen, dass Berufsschulzeit gleich Arbeitszeit ist und der Arbeitgeber mich für den Besuch der Berufsschule freistellen muss.
Bedeutet dies,
- dass ich noch 33 Stunden im Betrieb arbeiten muss, da ich schon 7 Std. (ohne Anfahrtszeit) Berufsschule habe?
- dass ich trotzdem noch 41 Std (39,5 Std.) im Betrieb arbeiten muss, da das Arbeitszeitgesetz besagt, dass in einer Arbeitswoche bis zu 48 Std. gearbeitet werden dürfen?
- dass ich nach der Berufsschule noch arbeiten gehen muss? Eigentlich zählt die Wegezeit doch mit, wenn ich noch in den Betrieb gehen würde. Mit Fahrzeit habe ich sowieso schon 8,5 Std. "Arbeitszeit"
- Was schreibe ich an Arbeitszeit für den Berufsschultag auf, wenn ich nicht mehr in den Betrieb fahre, 7 oder 8,5 Std.?

Ich brauche für meine Argumentation dem Betrieb gegenüber Gesetzesgrundlagen bzw. Ausführungen, die sich auf Gesetze beziehen. Ich habe für mich auch schon überlegt, den Betrieb zu wechseln. Allerdings brauche ich erst eine neue Ausbildungsstelle.

Können Sie mir weiterhelfen?
Schon vorab vielen Dank!
murphy07
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
ausbildung, berufsschulzeit, überstunden

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an