Zitat:
Zitat von matthias
Ich würde mich an den Ausbildungsberater der Kammer wenden.
Ansonsten steht denn im Arbeitsvertrag was zu Überstunden oder Mehrarbeit.
Falls nicht musst du überhaupt keine Mehrarbeit leisten, heißt nach 40h ist Schluss.
Im übirgen ist meines Wissens auch umstritten ob die Mehrarbeit überhaupt mit dem Lehrlingsgehalt zu vergüten ist oder regulär. Z.b. du musst am Wochenende melken, dann steht dir in meinen Augen zumindest das Gehalt eines Melkers zu für diese Mehrarbeit. Du bist ja kein Arbeitssklave und dort für deine Ausbildung und das ist was anderes als dauerschuften.
Falls es da mehrere Azubis gibt, gibt es sicher auch einige Angestellte, gibt es denn kein Betriebsrat?
Ich würde auch in die Gewerkschaft eintreten.
MfG
Matthias
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Und Du glaubst, dass die Kollegin - auch nach einem Eintritt in die Gewerkschaft - dauerhaft als Lehrling in der Landwirtschaft glücklich werden wird?
