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Hallo liebes Forum,
vor 6 Jahren habe ich in einem Theater eine unbefristete Anstellung nach TVÖD erhalten. In meinem Arbeitsvertrag steht als Berufsbezeichnung somit Bühnenhandwerker. 2009 habe ich eine Weiterbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik abgeschlossen. Daraufhin habe ich von meinem AG ein Schreiben erhalten in welchem zu lesen war, dass ich ab Zeitpunkt xy als Meister eingesetzt werde und ab diesem Zeitpunkt in die Vergütungsgruppe xy aufsteige. Vor zwei Tagen erhielt ich erneut einen Brief vom AG, dass ich ab Februar 2012 als Technischer Leiter bestimmt werde und ab diesem Zeitpunkt die Vergütungsgruppe xy erhalte. In beiden Schreiben war keine Befristung bzw. Unbefristung angegeben. Was könnte passieren wenn mich der AG nicht mehr in einer dieser Positionen einsetzten möchte? Ist es möglich das ich wieder als Bühnenhandwerker tätig werden muss? Kann ich mich auf diese Schreiben in irgendeiner Form berufen bzw. sichern sie mich ausreichend ab? Ist es nicht üblich solche wichtigen Änderungen Vertraglich fest zu halten? Wie verhält es sich wenn in solchen Schreiben keine zeitlichen Fristen genannt werden? Was meint Ihr dazu? Gruß Daniel |
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| arbeitsvertrag, tätigkeitsbereich, änderungsvertrag |
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