Zitat:
Zitat von Holperik
Ja, ich müsste nicht was dagegen spricht. Auch die Zeit der Kündigungsfrist ist eine Zeit des ganz normalen Arbeitsverhältnisses, inder eben auch Elternzeit genommen werden kann. Wenn diese schon genehmigt worden ist, ist sie zudem vom Arbeitgeber auch nicht einseitig widerrufbar.
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Sehe ich genauso, wobei der AG eh nichts genehmigen muss, bzw. er kann die Elternzeit nicht ablehnen.
Selbst wenn man erst kündigt dann Elternzeit verlangt, dürfte der AG nichts dagegen machen können.
MfG
Matthias