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Alt 19.12.2011, 00:02
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Ausrufezeichen Minijob- Arbeitgeber zahlt mit Absicht nicht

Hallo,

ich suche Rat zu einem Minijob-Arbeitsverhältnis, welches ich ausschließlich im Monat Sept. als Student in der vorlesungsfreien Zeit wahrgenommen hatte. Für die stückzahlabhängige Vergütung rechne ich mit ca. 115€ Verdienst.

Ein schriftl. Arbeitsvrtrg. wurde natürlich abgeschlossen- das Arbeitsverhältnis wurde darin als "unbefristet" tituliert, explizit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Weiterhin wird im Punkt "Vergütung" des Arbeitsvrtrges aufgeführt, dass eine Bezahlung bargeldlos und bis spätestens dem 15. Tag des Folgemonats geleistet wird.

Folgendes Problem: Arbeitgeber hat bis dato noch kein Gehalt überwiesen, eine Zahlungsunfhgkt. seinerseits halte ich für unwahrscheinl. .Das erwartete Gehalt, s.o. .

Zu o.g. Problem bedarf es einiger Erklärung:

Den Arbeitsvrtrg. habe ich fristger. zum 30.09.2011 per schriftl. Kündgng. schon aufgelöst. Ich übergab einem der zwei Chefs diese persönlich (ist im Prinzip ein 2-Mann-Betrieb) . Der nahm diese entgegen, meinte aber, er möchte lieber einen Aufhebungsvertrag dazu von mir unterzeichnen lassen. Ich sagte, dass wir das gerne machen können - er hat dazu bis zum 30.09. Zeit, ansonsten habe er ja meine Kündgng. erhalten.
Die Zeit verging, Ende Nov.-ich hatte immer noch kein Geld von der Firma auf meinem Konto - kam mir die Sache eigenartig vor und rief bei dem älteren der beiden Chefs an.

Es zeigte sich, ich habe mit Absicht noch kein Geld erhalten, weil ich ja den Aufh.vertrag noch nicht unterzeichnete. Sie hätten in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht, indem sie einigen ehemaligen Arbeitnehmern nach der Überweisung ihres Gehaltes für die Unterzeichnung des Aufh.vertrages aufwendig hätten hinterherrennen müssen.

Zum einen war ich etwas perplex, da offenbar meine Kündgng. von der Arbeitgeberseite nicht respektiert wurde, was ich eigentl. annahm - denn sonst hätte man mir ja in der Zeit, in der ich noch im Betrieb arbeitete, den Aufh.vertrag vorlegen können.
Zum anderen ärgerte ich mich darüber, wie man mit Intention den Arbeitnehmer so lange nicht bezahlen kann (ganz entgegen der Formulierung im Arbeitsvrtrg.), bis dieser sich aus Verwunderung selbst meldet.
In dem Telefongespräch war ich so kulant, einer Unterzeich. eines Aufh.vertrages weiterhin zuzustimmen und daraufhin die Bezahlung entgegenzunehmen. Ich sollte vorbeikommen und dies vor Ort erledigen - dies verneinte ich aber mit dem Grund, dass ich den Aufh.vertrag postalisch zugesandt bekommen und ihn in aller Ruhe unterschreiben wolle. Desw. forderte ich eine Abrechnung bzw. genaue Auflistung meiner Arbeitszeiten, damit ich sicher gehen kann, dass man mir nichts unterschlägt. Ungefähr 5x musste ich mich diesbezüglich wiederholen, weil der Chef partout nicht darauf eingehen wollte und noch immer forderte, den Aufh.Vertrag vor Ort zu unterschreiben. Dann wurde mir die Sache zu bunt, ich sagte, dass mein Arbeitsverhältnis im Prinzip schon längst gekündigt wurde - der Aufh.vertrag ein reines Entgegenkommen meinerseits ist. Ich nannte den Mittwoch der nun vergangenen Woche (d.h., die Herren hätten 6 Tage Zeit dazu gehabt, vom Zeitpunkt des Telefonats), zu dem ich den Brief mit Aufh.vertrag und Arbeitszeitaufschlüsselun g in meinem Briefkasten vorliegen haben möchte und sagte, dass ich, wenn nichts passieren sollte, an meiner Kündgng. festhalte, von dem Aufh.vertrag also Abstand nehme.

Nun haben wir So. und leider ist der ehemalige Arbeitgeber meiner Forderung nicht nachgekommen.

  • Wie sollte ich mich nun verhalten??? Es kann doch nicht sein, dass willkürlich die arbeitsvrtrgliche Abmachung verletzt wird, der Arbeitgeber sich mit Absicht dermaßen in Zahlungsverzug setzt und mich damit finanziell beeinträchtigt? Macht z.B. ein Mahnverfahren Sinn?
  • Welche Beratungsmöglichkeiten, die kostengünstig oder -frei sind, gibt es vor Ort?
  • Wie steht es in rechtswirksamer Hinsicht bzgl. des Arbeitsverhältnisses nach meiner Kündgng.? Die Kündgng. war ja sozusagen nur einseitig und persönlich überreicht. Ich habe mich bei der Minijob-Zentrale erkundigt: Ich bin sogar jetzt noch sozialversicherungstechni sch bei diesem ehemaligen Arbeitgeber gemeldet - also tatsächlich noch nicht abgemeldet!!! Sollte man z.B. vorsichtshalber wegen der Nachweisbarkeit nochmal per Einschreiben kündigen??
  • Kann ein Aufh.vertrag, den ich jetzt unterzeichne, auf Ende September zurückdatiert werden?
  • Welche Vorteile hat dieser Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Aufh.vertrag aufgelöst wird - im Vgl. zur Kündgng.?
Für kompetente und weiterführende Antworten schon jetzt herzlichen Dank!

Philsen
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arbeitgeber zahlt nicht, aufhebungsvertrag, minijob

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