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Alt 17.12.2011, 00:34
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Standard Prokurist Kündigung: Nachzahlung und Fristen

Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

Ein Mitarbeiter hat im Arbeitsvertrag eine Entlohnung von 1000,- € in der Probezeit stehen. Nach den 6Monaten sollte sich das Gehalt auf 2000,- erhöhen. Aufgrund der finanziellen Situation der Firma wird mündlich vereinbart, die Erhöhung auszusetzen, bis die Lage sich gebessert hätte, der Geschäftsführer verspricht dann einen Ausgleich, wenn die Lage sich bessere. Nach einem Jahr (18 Monate nach Arbeitsbeginn) erhöht der GF die Zahlung auf 1500,- €. Weitere 6Monate später bietet der GF dem Mitarbeiter Einzel-Prokura an, bei gleichbleibendem Gehalt. Es wird keine Änderung des Arbeitsvertrages vorgenommen, der Mitarbeiter unterschreibt auch keinen zusätzlichen Prokura-Vertrag.
Der GF überträgt dem Prokurist die Umsatzverantwortung, der Umsatz entwickelt sich nicht wie gewünscht. Der Mitarbeiter und der GF sind auch über strategische Entacheidungen nicht einer Meinung.
Der Mitarbeiter möchte nun kündigen.

Es sind folgende Fragen zu klären:
- Kann der Mitarbeiter die Differenz seines Gehaltes lt. Arbeitsvertrag seit Ende der Probezeit nachfordern?
- Hat der Mitarbeiter andere Kündigungsfristen als die im ursprünglichen Arbeitsvertrag genannten zu beachten?
- Kann der GF ihn für den sinkenden Umsatz zur Verantwortung ziehen?

Herzlichen Dank beim Weiterspinnen des verworrenen Falles!
Gerne füge ich weitere Details hinzu, falls nötig.

Gruß
Maxi
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Stichworte
ausgleich, kündigung, prokura

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