Hallo,
ich habe folgende Frage: Ein Arbeitnehmer bezieht 87 Wochen Krankengeld und ist danach auch weiterhin nicht arbeitsfähig. Die Kasse verweist dann an die ARGE, wo der Arbeitnehmer dann auch Leistungen bezieht. Muss der Arbeitnehmer oder die ARGE dem Arbeitgeber mitteilen, dass dieser weiterhin nicht arbeitsfähig ist?
Der Mitarbeiter und der Arbeitgeber einigen sich auf die Kündigung seitens des Arbeitgebers, damit keine Leistungsspeere eintritt. Nun verlangt der Arbeitnehmer dem ihm noch zustehenden Urlaub in Form von Geld für 2 Jahre!!
Ich muss dazu sagen, dass es sich um einen 5 Mann-Betrieb handelt und dieses Geld natürlich "weh tut". Jetzt keimt der Verdacht, dass der Arbeitnehmer doppelt kassiert, also Leistungen durch die ARGE, sowie das Urlaubsgeld. Hat der Arbeitnehmer irgendwelche Mitwirkungspfllichten?
Ich freue mich auf Antworten