Hallo Zusammen,
Ich erhielt durch meinen ehemaligen Arbeitgeber (Universität) einen Auflösungsvertrag um meinen Vertrag als Stud. Hilfskraft aufzulösen. Die Unterschrift habe ich verweigert, da ich diesen Vertrag im
Nachhinein, ca. 2 Wochen nach Ablauf des eigentlichen Arbeitsverhältnisses, erhalten habe. Der Auflösungsvertrag hätte somit eine
rückwirkende Verkürzung eines Arbeitsvertrages bedeutet.
Ca. 5 Monate später erhielt ich die Aufforderung durch meinen ehemaligen AG einen schriftlichen Arbeitsnachweis nachträglich über die getane Arbeit des gesamten Zeitraumes meiner Tätigkeit (ca. 6 Monate) als stud. Hilfskraft einzureichen.
Das Problem ist, dass die Tätigkeit schon etwas zurück liegt (ca. 5 Monate) und ich nicht mehr im Detail beschreiben kann, was ich eigentich wann gemacht habe...
Im Arbeitsvertrag befindet sich auch keine ausdrückliche Anweisung, dass ich verpflichtet war meine Tätigkeiten zu protokollieren. Die monatliche Arbeitsstundenzahl war im Arbeitsvertrag festgelegt.
Ich würde gerne wissen, wie hier die Rechtslage ist und wäre für Antworten sehr dankbar
