|
|||
|
Hallo in die Runde,
ich habe eine Stelle als Zahntechniker in Aussicht und bin mit dem Arbeitsvertrag, den ich in Kopie für evtl. Änderungen mit nach Hause bekommen habe, nicht ganz einverstanden. Vielleicht kann mir der ein oder andere weiterhelfen... § Arbeitszeit/ Überstunden .... Der AN ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen Überstunden bzw. Mehrarbeit zu leisten. Mehrarbeit wird nur dann angerechnet, wenn der AN seinen Mindestumsatz erziehlt hat (3-fache des Bruttomonatslohns). (...heißt das, dass Überstunden gar nicht als solche gelten, wenn ich den Mindestumsatz nicht erzielt habe..?) Mehrarbeit soll - sofern es die Betriebslage zulässt - nach Absprache mit der Betriebsleitung durch Verringerung der regulären Arbeitszeit ausgeglichen werden. Minderarbeit wird - bei mehr als 20 Stunden - vom Lohn abgezogen, und zwar pro Stunde 1/173,33 des Bruttomonatslohns. (..da hier nicht klar steht, wer die Minderarbeit verschuldet .. müsste ich dann in Zeiten mit weniger Aufträgen mit einem niedrigeren Gehalt rechnen?) Der Knaller ist allerdings die Extra-Vereinbarung bzgl. Fortbildungen, Schulungen etc. Bei einer Weiterbildung, einer Fortbildung oder einem Seminar (intern oder extern), die vom Arbeitgeber bezahlt wird, ist der Arbeitnehmer drei bis fünf Jahre (je Weiterbildung) an die Firma gebunden.Geht der AN von aleine also kündigt er, muss die volle Summe die vom AG zur Verfügung gestellt wurde, zurück gezahlt werden (wie das Gesetz vorgibt). Das Zertifikat der Weiterbildung / Fortbildung / Seminar entfällt somit. Kann sein, dass ich das alles ein wenig eng sehe aber mir kommt die Bindefrist sehr lang vor, auch wenn man als Zahntechniker mit etwas teureren Materialien arbeitet... Außerdem wundere ich mich über den letzten Satz, dass das Zertifikat entfällt... Mal angenommen, ich zahle ein Seminar zurück... warum darf ich das Zertifikat dann nicht behalten...? Außerdem wurde zwar weiter oben das Anfangsgehalt festgehalten, jedoch wird nirgends erwähnt, dass das Gehalt den durch Weiterbildungen erworbenen Kenntnissen angepasst wird... Alle anderen Paragraphen dieses "Knebelvertrags" erscheinen mir akzeptabel. Da der Vertrag noch nicht unterschrieben wurde und ich ganz fest vorhabe vor dem nächsten Gespräch mit dem zukünftigen AG, ein paar Passagen zu meinen Gunsten umzuformulieren, bin ich für Hilfe sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus! |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|