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Alt 13.12.2011, 09:25
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Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 4
Standard Kündigungsrecht

Hallo,

hätte mal eine Frage...

Folgender Fall: Wenn man mit dem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat, da man Gelder veruntreut hat, danach vom Gericht eine Bewährungsstrafe bekommen und nun einen neuen Arbeitgeber gefunden hat, der weder ein Führungszeugnis verlangt, noch im Vorstellungsgespräch nach Vorstrafen gefragt hat, wie sieht dann die rechtliche Lage aus, wenn die Vorstrafe "an´s Tageslicht kommt"? Während der Probezeit kann es zu einer Kündigung kommen, da diese ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden kann. Jedoch was ist mir der Zeit (Arbeitsvertrag ist unbefr.) danach? Wäre das ein Grund für den Arbeitgeber, eine Kündigung aussprechen zu dürfen?

Ich danke für eure Rückmeldungen.

Gruß,
Cooper
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Stichworte
kündigungsschutz, kündigungsschutzklage, veruntreute gelder, vorstrafe

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