#10 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 20:23
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Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 2.141
Standard AW: Kündigungsrecht

Zitat:
Zitat von Cooper Beitrag anzeigen
Ich habe es nun so verstanden, dass der Arbeitgeber, sofern er diese Informationen benötigt, ausdrücklich danach fragen muss!?!?
Wenn man selber ehrlich eine neue Chance sucht,sollte man dem Gegenüber diese auch einräumen - meine Meinung .
Ein Fehler wurde gemacht,eine Straftat begangen und die Strafe dafür gebüßt! Ende !


Rechtlich gesehen siehe Matthias !

Grüsse,sueton
__________________
Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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Stichworte
kündigungsschutz, kündigungsschutzklage, veruntreute gelder, vorstrafe

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