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Alt 13.12.2011, 08:26
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Standard Befristung-Elternzeitvertretung

Hallo,

eine Mitarbeiterin soll zur Vertretung einer Mutter in Elternzeit befristet eingestellt werden. Sachgrundbefristung gemäß TzBfG § 14 Ab 1 und soll enden mit Ende der Elternzeit der jungen Mutter, frühestens 2 Wochen nach Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

Nun sieht es so aus, dass die junge Mutter vermutl. noch in ihrer Elternzeit kündigen wird. Nach Lesen div. BAG-Urteile frage ich mich nun, wie so ein Vertrag gestaltet werden könnte, damit die Vertreterin nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis reinrutscht.

Befristung bis die junge Mutter ihr Beschäftigungsverhältnis beendet ist lt BAG 7 AZR 669/96 auch kein Befristungsgrund :-(

Vielleicht hat Jemand Erfahrungswerte, wie so ein Vertrag gestaltet werden könnte?????

Liebe Grüße
Katzenauge
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