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Hallo!
Ich befindet mich z.Zt. im 2. Jahr meines BA-Studiums und möchte mein Ausbildungsunternehmen zeitnah wechseln. Dabei werde ich das identische Studium lediglich bei einem anderen Unternehmen fortführen. In meinem Arbeitsvertrag sind nun folgende § enthalten. Kündigung und Kündigungsgründe 1. Während der Probezeit kann das Ausbildungsunternehmen bzw. der Studierende gemäß Punkt B des Vertrags fristlos schriftlich kündigen. Während dieser Probezeit kann der Studienvertrag zwischen ASW und dem Ausbil- denden nur zum Monatsende gekündigt werden, längstens jedoch innerhalb von vier Monaten seit Vertragsbeginn. Danach gelten die Bestimmungen aus §7 Absatz 6. 2. Nach der Probezeit kann das Ausbildungs- und Studienverhältnis nur gekündigt werden: a) aus wichtigem Grund b) von dem/der Studierenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende, wenn er/sie die Ausbildung aufgeben will oder sich für eine andere Berufsausbildung entscheidet. 3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, im Falle der Nr. 2 unter Angaben der Kündigungsgründe erfolgen. 4. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen aus dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 5. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der/die Studierende Ersatz des Schadens von dem jeweils Anderen verlangen, wenn dieser den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht bei Kündigung oder Aufgabe oder Wechsel der Ausbildung nach Nr. 2 (b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gel- tend gemacht wird. 6. Der Ausbildungsbetrieb kann das Vertragsverhältnis zur ASW nach der Probezeit nur mit einer Frist von vier Wo- chen zum Quartalsende kündigen. Dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden gekündigt wurde. Nun meine Frage. Wie kann ich rechtssicher kündigen? Vielen herzlichen Dank Willy |
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| Stichworte |
| berufsakademie, duales studium, kündigung |
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