Zitat:
Zitat von willy2009
Eine letzte Frage/Feststellung:
Wenn das Studium nachweislich Praxisorientiert ist, so fällt es nicht unter das BBiG! Sind somit die Verträge basierend auf dem BBiG anfechtbar oder gar nichtig? - Vorallem was § 22 angeht.
|
Es gibt diverse Ausbildungsmodelle, die sich "Berufsakademie" nennen. Unter das BBiG dürfte es vor allem dann fallen, wenn neben dem BA-Abschluss auch eine IHK-
Prüfung (Berufsabschluss) angestrebt wird, was eigentlich dem Grundmodell der Berufsakademie (ich glaub aus Baden-Württemberg) entspricht. Aber da hat sich im Lauf der Zeit einiges geändert, das mag je nach BA, Land und Fach verschieden sein. Und soweit ich mich entsinne gibt es zum Thema Rückzahlung der Kosten inzwischen gut ein halbes Dutzend Urteile des BAG, die sich auf unterschiedliche Voraussetzungen bezogen und unterschiedliche Ergebnisse hatten.
Das läßt sich daher nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten.
E.D.