Zitat:
Zitat von Knautsch
Hallo User,
habe eine Frage aus dem Urlaubsrecht. Habe von Mai bis November(7Monate) eine 2/3 Stelle gehabt bei 5 Arbeitstage wie meine Vollzeitkollegen. Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen pro Monat also 17,5 Tage. Davon sind noch 14 Tage übrig.
Seit 1.12 arbeite ich Vollzeit bei der gleichen Firma auch 5 Tage die Woche.
Wie groß ist jetzt mein Resturlaubsanspruch?
Vielen Dank für eure Antworten
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Nicht mehr und nicht weniger als vorher auch. Urlaubsanspruch wird auf die Anzahl der Arbeitstage umgerechnet.
PS: Halbe Urlaubstage gibt es nicht, diese sind gemäß BUrlG auf volle UT aufzurunden.