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Alt 08.12.2011, 11:46
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Registriert seit: 08.12.2011
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Standard Änderung Tätigkeitsbezeichnung = Änderung Arbeitsbedingung?

Liebe Community, ich würde mich sehr über euren Rat freuen: Der Arbeitgeber meiner Stieftochter hat ihr die (befristete) Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags (den er "Zeit-Arbeitsvertrag für Angestellte" nennt) vorgelegt. Die Verlängerung ist exakt wortgleich bis auf den Zeitraum natürlich - und, jetzt kommt's, die Tätigkeitsbezeichnung. Diese hat sich geändert von "kfm. Angestellte mit Schwerpunkt Warenbeschaffung" in "Bürokauffrau".
Meine Frage: Ist auch das juristisch als Änderung der Arbeitsbedingungen zu werten, wonach dann ja eine Entfristung möglich wäre bzw. ein unbefristeter Vertrag zustanden kommen würde?

Freue mich auf jeden Hinweis, danke!!!
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Stichworte
arbeitsbedingungen, arbeitsvertrag, befristung, verlängerung

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