#1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 19:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2011
Beiträge: 2
Standard (Zwangs-)Änderungskündigung von Tochter zu Holding

Hallo zusammen,

habe mir die Finger wund gesucht, aber nichts annähernd meiner Frage ähnelndes gefunden.

Ich arbeite in einer 100%-Tochterfirma (GmbH) einer Holding (GmbH). Die Ausgründung und der Betriebsübergang nach § 613a BGB fanden im Sommer statt.

Vor kurzem war der Geschäftsführer der Holding bei uns und hat in Einzelgesprächen den anderen Mitarbeitern (ich war krank) vorgefertigte fristlose Kündigungen bei der Tochter, sowie geänderte Arbeitsverträge bei der Holding vorgelegt und sofortige Unterschriften gefordert.
Hintergrund: Es gibt persönliche Animositäten zwischen den Geschäftsführern und jener der Tochter soll offensichtlich mitsamt GmbH aus dem Weg geräumt werden.

Da diese Aufforderung wohl auch sehr bald auf mich zu kommt, möchte ich kurz nachfragen, ob dieses Vorgehen rechtens ist, bzw. welche Folgen eine Weigerung nach sich ziehen könnte (meines Wissens haben alle Anderen unterschrieben).
Ich lasse mir nur ungern die Pistole auf die Brust setzen und habe ohnehin innerlich bereits gekündigt. Sofort zu unterschreiben kommt sowieso nicht infrage. Aber dieses Vorgehen lässt mein Rechtsempfinden arg laut Alarm schlagen, daher wollte ich hier mal um Rat bitten und die Optionen beleuchten lassen, die ich habe.

Ich danke im Voraus.
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
arbeitsrecht, betriebsübergang, holding, änderungskündigung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an