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Alt 30.11.2011, 14:41
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Standard Anspruch auf vollen Urlaub?

Ich habe seit dem 01.05. einen befristeten Arbeitsvertrag (befristet auf 1 Jahr) und habe nun zum 31.12. dieses ordentlich & fristgemäß gekündigt. Somit war ich 8 Monate Vollzeit beschäftigt. Bei meiner 5 Tage-Woche habe ich, soweit ich es nochmal nachgelesen habe, gesetzlichen Mindestanspruch auf 20 Urlaubstage pro Jahr.


Aktuell habe ich bereits 8 Tage genommen und somit würden noch 12 Tage ausstehen, die ich Ende Dezember auch gerne nehmen würde.

Nun meint mein Arbeitgeber, ich habe keinen Anspruch auf die restlichen 12 Tage, denn ich sei ja kein ganzes Jahr hier beschäftigt gewesen.
Hierzu habe ich folgende Rechtsgrundlagen gefunden (gelbe Markierungen).

Meine Frage: sehe ich das richtig, dass mir durch meine 8 Monate der volle Urlaub zusteht, auch wenn ich kein ganzes Jahr hier beschäftigt war?
Ich hoffe, Sie können mir hierzu vielleicht kurz ein Feedback geben, ob ich diesen Sachverhalt so richtig interpretiert habe.

Anmerkungen zu § 5 BUrlG

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis
in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens 6 Monate besteht, sog. Wartezeit.
(§ 4 BUrlG)

Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs
(Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.
(§ 5 BUrlG)

"Voller Monat" = Beschäftigungsmonat (nicht Kalendermonat)
17.04. bis 20.06. = 2 "volle Monate"
17.04. bis 10.06. = 1 "voller Monat"
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.05


Beispiel:
Walter Wartig wird am 15.10.00 bei seinem Arbeitgeber eingestellt;
am 30.04.02 scheidet er dort wieder aus.

Im Jahr 2000 hat W keinen vollen Urlaubsanspruch.
Er war in diesem Kalenderjahr keine 6,
sondern nur 2 volle Monate (November - Dezember) beschäftigt.
Er hat also Anspruch auf 2/12 des Jahresurlaubs.

Im Jahr 2001 war W über 6 Monate beschäftigt.
Hier hat er den vollen Urlaubsanspruch.
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Stichworte
anspruch, arbeitsrecht, urlaub

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