Zitat:
Zitat von JvA
Danke erstmal für die schnelle Antwort, aber das hatte ich auch schon bei Google gefunden! Vielleicht sollte ich eher nach dauerhafter Mehrarbeit oder so Fragen. Es geht darum, dass ja effektiv jeden Tag mindestens eine halbe bis andertalb Std Überstunde gemacht wird, weil im Arbeitsvertrag die Falsche effektive Arbeitszeit steht. Im Arbeitsvertrag stehen ja wenn man es ausrechnet 7,5 Std obwohl 8-9 gearbeitet werden. Und jetzt die Frage ob dies als über stunde gesehen wird, also in die Berechnung des Urlaubsendgeldes nicht mit rein gezählt wird?
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Hallo, JvA
Wie schon geschrieben, bemisst sich das Ulaubsentgelt nach dem Durchschnittlichen Arbeitsentgelt, das der AN in denn letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn erhalten hat
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allerdings ohne Berücksichtigung des Verdienstes für geleistete Überstd.:
Diese Einschränkung wurde eingeführt durch Gesetz vom 25.9.1996; zu beachten: anders lautende TV haben Vorang).Zu den danach nicht zu berücksichtigenden ÜBstd.zählen nach richtiger Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz v. 5.5.2000(3 Sa 112/00, DB 2001, 436;aufgehobendurch BAG v. 26.6.2002 -5 AZR 5/01 nicht regelmäßig anfallenden über die tarifliche Atbeitszeit hinausgehenden Mehrarbeitsstunden. Die tarifliche Arbeitszeit ist für die Bemessung der Entgeltfortzahlung dann ohne Belang, wenn sie mit der regelmäßigen Arbeitszeit des AN nicht übereinstimmt (LAG Rheinland-Pfalz v.5.5. a.a.O)-
Gruß FS