Hallo!
Bin im öffentlichen Dienst und Samstag/Sonntag ist kein Arbeitstag.
Ich war neulich Donnerstag und Freitag krank - hab ich dem AG am Donnerstag auch unverzüglich angezeigt.
Sonntag war ich wieder "fit", ohne dies meinem AG am Sonntag mitzuteilen, weil ich nicht wusste, dass dieser Tag mit in die "Berechnung" einfließt.
Von unserem Personalchef wurde ich hingewiesen auf:
Zitat:
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine
ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
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Bei meinem vorherigen AG (auch öffentlich-rechtlich) wurde dies nicht so gehandhabt, dass ich mich am Wochenende hätte gesundmelden müssen.
Nun wurden mir die beiden Tage in Minus gestellt und muss sie nacharbeiten. Kann ich dagegen angehen? Hätte eine Aufklärung erfolgen müssen oder gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Wie soll ich mich Sonntag gesundmelden? Montag habe ich mich direkt in der Personalstelle gesund gemeldet.