Freiwillige Mehrarbeit rechtens?
Hallo!
In meinem Arbeitsvertrag ist eine Klausel enthalten, dass monatlich bis zu 11 Überstunden als freiwillige Überstunden behandelt werden und weder ausbezahlt noch als Freizeit ausgeglichen werden.
Auf Grund einer aktuellen Diskussion in unserer Firma stellte sich heraus, dass jeder seine freiwilligen Überstunden monatlich abzuleisten hätte, da diese in das Bruttogehalt eingerechnet sind.
Ich muß dazu sagen, dass bei uns täglich Überstunden anfallen, d.h. es ist nicht genug Personal vorhanden um Kolleginnen bei Urlaub zu vertreten. Momentan sind leider 2 Mitarbeiterinnen erkrankt und deshalb brennts an allen Ecken und Enden. Es hat jedoch wegen dieser "freiwilligen-Regelung" niemand große Lust, Überstunden zu machen.
Wir sind ein Unternehmen mit mehreren Filialen, die alle eigenständige GmbH`s sind, ca. 130 Mitarbeiter. Und unser Chef spart sich hier einige Hunderttausend Euro im Jahr mit dieser Klausel. Und ich bin mir sicher, dass davon viele bei einer unvorhergesehenen Situation wie Krankheit zum Beispiel, natürlich die Kollegin vertritt, jedoch nicht bei zuviel Arbeit bei zu wenig Zeit.
Ich arbeite 30 Stunden wöchentlich. So stehts auch in meinem Arbeitsvertrag. Dafür bekomme ich mein ausgehandeltes Bruttogehalt und nicht für 11 Stunden mehr Arbeitszeit, denn um mein mir zugeteiltes Arbeitspensum zu schaffen, wäre eine Vollzeitstelle notwendig. Nur das wußte ich vorher nicht.
Meine Frage ist nun: ist diese Klausel grundsätzlich zulässig bei permanenter Überstundenleistung?
Vielen Dank!
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