Zeitarbeit - Keine Vertragsverlängerung bei Elternzeit?
Hallo zusammen,
ich bin jetzt in der 5. Woche schwanger und habe meinen Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) darüber in Kenntnis gesetzt. Der errechnete Geburtstermin ist der 27.07.2012, der Beginn des Mutterschutzes demnach der 15.06.2012.
Mein derzeitiger Arbeitsvertrag geht vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012, er sollte danach - wie bei den meisten meiner Kollegen, die über Zeitarbeit in unserer Firma beschäftigt sind - um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Mein Disponent erklärte mir nun, dass es für seine Firma unrentabel wäre, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, wenn ich vorhätte, nach den insgesamt 14 Wochen Mutterschutz noch in Elternzeit zu gehen. Er bräuchte also eine verbindliche Zusage von mir, dass ich nur die gesetzlich zustehenden 14 Wochen in Anspruch nehmen würde, da er sonst den Vertrag lediglich bis zum 15.06. verlängern würde. In diesem Fall wäre ich ab dem Mutterschutz arbeitslos.
Des Weiteren meinte er, meine Firma hätte an einer späteren Teilzeitstelle wahrscheinlich kein Interesse, daher könne er mir für den Fall, dass ich später nur 30 Stunden oder sogar weniger arbeiten wollte, nicht versichern, dass ich wieder meinen alten Job zurückbekäme. Allerdings wäre es grundsätzlich so, dass ich auch bei Vollzeit und Rückkehr nach 14 Wochen keinen Anspruch auf denselben Job hätte, sondern lediglich auf einen gleichwertigen.
Ist das so rechtens?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Feuernebel
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