Zitat:
Zitat von Feuernebel
Des Weiteren meinte er, meine Firma hätte an einer späteren Teilzeitstelle wahrscheinlich kein Interesse, daher könne er mir für den Fall, dass ich später nur 30 Stunden oder sogar weniger arbeiten wollte, nicht versichern, dass ich wieder meinen alten Job zurückbekäme. Allerdings wäre es grundsätzlich so, dass ich auch bei Vollzeit und Rückkehr nach 14 Wochen keinen Anspruch auf denselben Job hätte, sondern lediglich auf einen gleichwertigen.
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Das ist bei Zeitarbeit ohnehin klar, da kann der bisherige "Job" (im Sinne von Einsatzstelle) von heute auf morgen wegfallen. Woher soll der Verleiher jetzt schon wissen, ob der Entleiher in über 3 Jahren die Stelle noch besetzt haben will?
Eine Verlängerung ausschlließlich
wegen der Schwangerschaft/Elternzeit abzulehnen wäre rechtswidrig und würde zu einem Entschädigungsanspruch führen. Eine Verlängerung genau bis zum Beginn der Mutterschutzfrist wäre ein deutliches Indiz dafür. Viel klüger wäre es für den Arbeitgeber doch um ein Jahr zu verlängern. Kostet ihm nichts, denn die Mutterschutzkosten übernimmt die U2-Versicherung und falls Du Elternzeit nimmst ist diese ohnehin unbezahlt.
Wenn er allerdings einfach überhaupt nicht verlängert oder nur für kurze Zeit ohne daß ein Zusammenhang mit der Schwangerschaft ersichtlich ist, dürfte es schwer werden einen Rechtsverstoß darzulegen.
E.D.