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Alt 20.11.2011, 17:12
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Standard Kündigung in der Probezeit (Urlaub?)

Hallo,

ich arbeite seit einiger Zeit für einen Bekannten und wurde zum 01.06. diesen Jahres auf mein Drängen hin dann doch fest angestellt, mit 6 Monaten Probezeit.

Nun rückt der 01.12. immer näher und mein Chef wollte, dass ich eine Probezeitverlängerung über weitere 6 Monate unterschreibe, da ich mich in der bisherigen Zeit "nicht ausreichend bewährt habe", auch wenn ich teilweise 10 bis 15 unbezahlte Überstunden in einer Woche gemacht und auch mal am Wochenende Dinge erledigt habe, die mir nicht extra entlohnt wurden.
Dazu sei gesagt, dass ich vorher einige Monate NUR 400€ bei regulärer 40-Stunden-Woche bekam, und dafür aber gerne 60 Stunden die Woche gearbeitet habe, bis ich - wie gesagt - ihn zu einer Festanstellung überreden konnte.

Ich habe meinem Chef gesagt, dass ich diese Probezeitverlängerung nicht unterschreiben werde, und daraufhin antwortete er mir, dass ich mir das gut überlegen sollte, da er mich sonst nicht über den 01.12. hinaus beschäftigen könne.

Da ich die undankbare Arbeit sowieso satt habe kommt mir das ganz recht, und ich erwarte kommende Woche die Kündigung, doch dazu habe ich noch ein paar Fragen, damit er mich nicht wieder über den Tisch zieht.


Kündigungsfrist von 2 Wochen innerhalb der Probezeit, danach 4 Wochen.
Wenn er mir am 21.11. die Kündigung vorlegt, dann müsste er, da ich ja dann noch in der Probezeit bin, eine Frist von 2 Wochen einhalten, und könnte mich frühestens zum 05.12. kündigen.
Laut Gesetz ist dann der früheste Termin der 15.12. (man darf ja nur zum Ende des Monats oder zum 15. kündigen, soweit ich weiß).

Dann kommt noch eine weitere Frage auf:
Wenn die Kündigung ab dem 05.12. erst gültig sein kann, war ich somit länger als 6 Monate fest angestellt und habe doch Anspruch auf den Volljahresurlaub (bei einer 5-Tage-Woche also 20 Tage), wovon ich erst 5 verbraucht habe. Somit müsste ich noch 15 Tage Urlaub haben.
Mein Chef hat schon verlauten lassen, dass diese generell abgefeiert werden müssen, und nicht ausgezahlt werden.
Sprich: wenn ich bis zum 15.12. angestellt bin, und bis zu diesem Termin meinen Urlaub nehmen muss, dann bin ich ab dem 25.11. im Urlaub, oder?


Sollte an der ganzen Sache sowieso irgendetwas faul sein, also eine Kündigung auf Grund einer nicht unterschriebenen Probezeitverlängerung, welche wiederum mit "nicht ausreichender Bewährung" begründet wurde, dann lasst es mich bitte auch wissen.

Ich bin mir ziehmlich sicher, dass das alles nicht so laufen kann, wie mein Chef das gerne hätte.



Vielen vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Marcus
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Stichworte
festanstellung, kündigung, mindesturlaub, probezeit, überstunden

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