Zitat:
Habe im §622 BGB nicht mit Kündigungsfrist auf geringfügige Beschäftigung gefunden, bzw. wie das sich verhält, wenn sich die Anstellungsart ändert.
Aber ich hoffe mal das stimmt so... gibts da Urteile dazu oder ein anderes besipiel?
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Und was Schlussfolgern wir daraus? Richtig, auch geringfügig beschäftigte sind ganz normale Arbeitnehmer, bei den alle arbeitsrechtlichen Mindestregeln anzuwenden sind. Also Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub nach dem BUrlG, Kündigunsschutz (wenn kein Kleinbetrieb), Kündigungsfristen, usw.