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Alt 18.11.2011, 14:26
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Standard AN-seitige Kündigung nach der Elternzeit

Hallo,

ich befinde mich zurzeit in Elternzeit bis 30.01.2012 und habe eine Frage bzgl. einer Arbeitnehmer-seitigen Kündigung.

Die 3-Monate-Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit ist schon seit 01.11. vorbei. Wenn wir einen Aufhebungsvertrag ausschließen würden, wann dürfte ich frühestens ein neues Arbeitsverhältnis anfangen?

Ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Darf ich am 15.01.2012 zum 30.02.2012 kündigen? Dabei würde die Frist von 6 Wochen eingehalten werden—die Kündigung wäre allerdings während der Elternzeit ausgesprochen.

Oder darf ich nur bis 15.02.2012 eine Kündigung zum 30.03.2012 aussprechen?

Vielen Dank im Voraus!
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Stichworte
arbeitnehmerkündigung, elternzeit, kündigungsfist

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