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Die 3-Monate-Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit ist schon seit 01.11. vorbei.
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Die 3-Monats-Kündigungsfrist ist eine gesetzgeberische Formulierungsfehlleistung . Das ist lediglich eine Sonderkündigungsfrist, wenn der AN eine längere vertragliche Frist im Arbeitsvertrag vereinbart hat.
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Ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.
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Sie können daher mir Ihrer kürzeren vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.
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Darf ich am 15.01.2012 zum 30.02.2012 kündigen?
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Einen 30.2. wird es selbst mit viel gutem Willen niemals geben. Und 6 Wochen sind nicht 1,5 Monate. Also rechnen Sie genau nach, bis wann die Kündigung spätestens beim AG sein muss. Ich vermute, Sie verstehen die Klausel auch ein wenig falsch. Es bedeutet nicht, dass man exakt am Tag xx.xx. zum Monatsende kündigen muss.
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—die Kündigung wäre allerdings während der Elternzeit ausgesprochen.
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Das Kündigungsverbot während der Elternzeit bezieht sich nur auf Kündigungen durch den AG.