Hallo Leute...
...vielleicht habt ihr jah eine Lösung für mein Problem ?!
Ich bin 16 junge Jahre alt und habe zusammen mit meinem Vater am 30.9.11 einen Arbeitsvertrag (im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) abgeschlossen.
Nur war ich entweder beim Lesen zu unaufmerksam, oder ich wurde übers Ohr gehaun.
Zitat:
§4 Beendigung der Vereinbarung
1. Die Vereinbarung ist unbefristet und kann beiderseits mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung kann erstmalig nach Ablauf eines Jahresausgesprochen werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Meine Frage ist : Komme ich wirklich erst nach einem Jahr aus diesem Knebelvertrag herraus ???? *verzweifelt frag*
Dazu kommt das das Geld das laut Vertag am 10. des Folgemonats ankommen soll immernoch nicht da ist.
Außerdem war bei Vertragsunterzeichnung immer wieder die Rede von einem Monat Probezeit.
Als ich meinen Arbeitgeber darauf ansprach legte er sich darauf fest so etwas nie gesagt zu haben.
Wo ich bei meiner nächsten Frage wäre: Gibt es nicht so etwas wie eine Mindestprobezeit die vom Gesetz festgehalten ist ??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich muss aus diesem Vertrag herraus aus gesundheitlichen und seelischen Gründen.
HILFE !!