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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 7.11. meine mündliche Kündigung und am 11.11. meine schriftliche Kündigung zum 30.11. erhalten. Nun bummel ich bis zum 30.11. Überstunden ab. Jedoch habe ich dann immer noch 130 Überstunde + 6 Urlaubstage. Die Überstunden kamen auf Grund einer Neueröffnung eines Lebensmittelladens zustande. Den Großteil der Überstunden habe ich in den ersten Wochen gemacht - bei Chef 1. Diesen gibt es nicht mehr. Ich habe mir die Überstunden nicht unterschreiben lassen. Jedoch habe ich Liste geführt und alle 6 Mitarbeiter sind Zeuge / Betroffen. Nun fordert Chefin 2. das ich von Chef 1 mir das bestätigen lasse, + Begründung (liegt auf der Hand, da es sich hierbei um eine Neueröffnung handelt). Nun habe ich Chef 1 kontaktiert. Er sagte mir, er wird mir was aushändigen, habe aber bis heute noch nichts bekommen. Nun habe ich Hamburg (Sitz des Geldgebers) kontaktiert. Der wimmelt mich am Telefon ab. Sagt zwar er rufe zurück, tut es jedoch nicht. Rufe immer mal wieder an, jedoch geht er nicht ans Telefon. In meinem Vertrag steht nichts über die Regelung von Überstunden. Jedoch gibt es § 8 Ausschlussfristen. Darin steht ich muss Ansprüche innerhalb von 3 Monaten erheben, sonst führt die Nichteinhaltung zum Verlust des Anspruchs. - Meine Frage nebenbei: Ab dem 22.08. habe ich Überstunden gemacht. Nun muss ich also bis 22.11. den Anspruch geltend machen? So, hoffe das war ausführlich genug. Bitte um schnellen ausführlichen Rat. Was kann ich tun? Liebe Grüße aus dem Herzen der Hauptstadt :O) |
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| kündigung, urlaubsanspruch, überstunden |
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