Einzige Beschäftigte in Deutschland
Hallo,
ich habe mich neu im Forum angemeldet, das ich als Betriebsrätin aüßerst interessant finde.
Ich habe jetzt gleich eine Frage:
Eine Freundin von mir ist seit 3 Jahren bei einer holländischen großen Firma mit ca. 200 Mitarbeitern eingestellt. Meine Freundin ist jedoch die einzige Mitarbeiterin in Deutschland, sie vertreibt bundesweit die Produkte des Arbeitgebers.
Dieser hat nun vor einer Woche gekündigt, weil keine Erfolge da seien. Meine Freundin hat wegen einer Abfindung nachgefragt und die Antwort erhalten, es gäbe keine. Sie könne ja zum Arbeitsgericht gehen und ihr Glück dort versuchen. Da sie die einzige Beschäftigte in Deutschland sei, hätte sie keinen Kündigungsschutz.
Meine Freundin überlegt nun, ob sie zum Anwalt wegen einer Klage gehen soll oder ob das rausgeworfenes Geld wäre, falls die Auskunft des Arbeitgebers richtig wäre.
Kann hier jemand helfen.
Viele Grüße nette
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