Es steht doch aber in den genannten Link drin was nach deutscher Rechtsprechung ein Betrieb ist:
"Das Bundesarbeitsgericht hat nun den
Begriff des Betriebes in einer weiteren Entscheidung
präzisiert und die bisherige Rechtsprechung bestätigt (BAG, Urt. v. 8.10.2009 - 2 AZR 654/08). Zum Zeitpunkt der Kündigung waren in dem Betrieb in Deutschland nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt. Allerdings beschäftigte der beklagte Arbeitgeber in Griechenland mehrere 1.000 Mitarbeiter.
Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt, dass es bei der
Berechnung der Arbeitnehmeranzahl auf die im
Inland beschäftigten Arbeitnehmer ankommt."
Natürlich könnte mal irgendwann jemand vor dem EuGH klagen und wer weiß wie das ausgeht, allerdings ist der Kündigungsschutz ja kein allgem. Recht in Europa. Der EuGH kann meiner Meinung nach nur allgemeingültige Normen die überall in Europa gelten überprüfen. Da es in EU auch Länder ohne Kündigungsschutz gibt, ist die Situation in D ja (für viele AN nicht für alle) besser.
Also lange Rede kurzer Sinn, im Moment gilt das deutsche Recht. Deine Bekannte kann sich ja da durchkämpfen und was anderes erreichen (u.U.).